AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Hotelaufnahme-
Verträge (nachfolgend „Vertrag“) sowie alle für den Gast erbrachten weiteren
Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine
Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt.
II. Vertragsschluss
1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender
Buchungsbestätigung des Hotels ein Vertrag zustande.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den
Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist
jeder Besteller verpflichtet, alle relevanten Informationen, insbesondere diese AGB,
an den Gast weiterzuleiten.
III. Leistungen, Preise, Zahlung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser
AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des
Hotels zu zahlen.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
4. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei
Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in
Höhe von 5% über dem Basiszinssatz sowie gegenüber gewerblichen Gästen oder
Bestellern Verzugszinsen in Höhe 8% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Für jede
Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von € 5,00 erheben.
5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung
und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist
ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene
Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und
sofortige Zahlung zu verlangen.
Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung
aufrechnen.
IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung
Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten
folgende Bestimmungen:
1. Im Falle des Rücktritts eines Gastes von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf
angemessene Entschädigung.
Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten
Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale
beträgt mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für sämtliche
Übernachtungen. Im Einzelfall, insbesondere bei Buchungen für Übernachtungen zu
Messeterminen, kann individuell eine Rücktrittspauschale i.H.v. 100% vereinbart
werden.
2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend,
wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen nicht in
Anspruch nimmt, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen. Besondere Fristen für eine
rechtzeitige Mitteilung über das Nichterscheinen können individuell vereinbart
werden.
3. Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Frist für den rechtzeitigen Rücktritt
eingeräumt, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn der Rücktritt
innerhalb dieser Frist erfolgt. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim
Hotel.
V. Rücktritt des Hotels
1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheits-leistung nicht binnen einer
hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten.
3. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich
schriftlich in Kenntnis zu setzen.
4. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf
Schadensersatz.
VI. An- und Abreise
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei
denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 12:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
2. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 16:00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere
Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach
16.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche
herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch
entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr
den vollen Tageszimmerpreis in Rechnung stellen.
VII. Haftung des Hotels, Verjährung
1. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein
Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
2. Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn
diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer den
Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die
Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
3. Bei sonstigen Schäden ist die Haftung des Hotels darüber hinaus für jeden
Schadensfall im einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit
den vertraglichen Leistungen auf einen Betrag von max. € 500.000,- für Sachschäden
und auf max. € 100.000,- für Vermögensschäden begrenzt.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle
Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von
Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen
gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Gastes gegen
Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels.
5. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Für Wertgegenstände ist diese Haftung begrenzt auf € 800,00. Geld
und Wertgegen-stände, die im Hotelsafe aufbewahrt werden, sind bis zu einem
Höchstwert von € 5.000,- versichert.
6. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach
Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige
erstattet.
7. Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von
dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne
Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des
schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der
Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die
auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im
kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels oder nach Wahl des Hotels Frankfurt am
Main. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt
als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und
sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes
anhängig zu machen.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2008